Knochenkorrekturen am Jochbogen wurde von den genannten Ärzten eine alternative Behandlung vorgeschlagen (vgl. VB 10 S. 2; VB 15 S. 3). Damit besteht in der Schweiz grundsätzlich ein Behandlungsangebot zur Gesichtsfeminisierung (vgl. E. 2.2.). 5. 5.1. Werden gesichtsfeminisierende Operationen in der Schweiz angeboten, so ist eine Kostenübernahme für die bei der Beschwerdeführerin durchgeführte FFS-Operation im Ausland gemäss der Rechtsprechung nur möglich, wenn die innerstaatlich praktizierte therapeutische Massnahme im Vergleich zur auswärtigen Behandlungsalternative für die betroffene Person wesentliche und erheblich höhere Risiken mit sich bringt (vgl. E. 2.2.).