3. 3.1. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. August 2021 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, den versicherungsmedizinischen Bericht von Dr. med. D., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, leitende Ärztin der medizinischen Fachstelle E., vom 4. November 2019 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 17) vollständig einzureichen. Gleichzeitig wurden der Beschwerdeführerin die vertrauensärztlichen Beurteilungen vom 20. und 22. April 2021 zur Kenntnis- und allfälliger Stellungnahme zugestellt. -3-