Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 2. Mai 2018) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte als Beschwerde führende Dritte die Aufhebung des Einspracheentscheids der Beschwerdegegnerin vom 2. Mai 2018, in welchem festgehalten wurde, dass D. und E. im Jahr 2015 in unselbständiger Stellung für die Beschwerdeführerin tätig gewesen seien.