1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 15. Februar 2021 aufgehoben. Der Beschwerdeführerin wird mit Wirkung ab 1. November 2015 eine ganze Rente zugesprochen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Kosten des Gerichtsgutachtens von med. pract. E. vom 24. Februar 2022 in Höhe von Fr. 11'360.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'200.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter; 2-fach) die Beschwerdegegnerin die Beigeladene das Bundesamt für Sozialversicherungen