Soweit med. pract. E. die Frage, wie hoch sie insgesamt die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in der angestammten bzw. in einer angepassten Tätigkeit im Zeitpunkt des Verfügungserlasses am 15. Februar 2021 schätze, mit "100%" beantwortet hat (Gutachten S. 46 f.), ist aufgrund ihrer übrigen -6-