1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine weitere psychiatrische Begutachtung der Beschwerdeführerin durch Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Gutachten vom 16. November 2019). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 8. Juni 2020 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Die dagegen erhobenen Einwände stellte die Beschwerdegegnerin Dr. med. D. zur Stellungnahme zu, worauf dieser mit Schreiben vom 5. September 2020 antwortete. Am 15. Februar 2021 verfügte die Beschwerdegegnerin schliesslich dem Vorbescheid entsprechend.