1. 1.1. Die 1983 geborene, als Verkäuferin ausgebildete und zuletzt seit 2011 als "Point of Sale Managerin" tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 15. Mai 2015 unter Hinweis auf eine psychische Erkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der darauffolgenden Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch Dr. med. C. psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 2. Dezember 2016).