2.4. 2.4.1. Anhand der medizinischen Berichte ist ausgewiesen, dass der Beschwerdeführer an Restbeschwerden infolge des Unfallereignisses vom 21. November 2018 leidet und ihm deswegen seine angestammte, körperlich schwere Tätigkeit als Metallbauer nicht mehr zumutbar ist. Es wird jedoch in keinem Bericht festgehalten, dass die Beschwerden, die im Zeitpunkt des Fallabschlusses per Ende September 2020 noch bestanden hatten, nach damaliger Prognose mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mittels weiterer Behandlungen noch in einem massgeblichen Umfang reduziert und dadurch die Arbeitsfähigkeit wesentlich gesteigert hätten werden könnten. PD Dr. med.