ausgeübte berufliche Tätigkeit als Metallbauer wegen sehr schwerer hand- gelenk- und handbelastender Arbeit nicht mehr zumutbar. Aktuell und künftig sollte in einer angepassten sehr leichten bis leichten und selten mittelschweren Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein: Keine repetitiven und höchstens sehr leichte Drehbewegungen des rechten Handgelenks und des rechten Unterarms. Heben und Tragen von höchstens mittelschweren Lasten bis Lendenhöhe. Keine Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die rechte obere Extremität verbunden seien.