Von chirurgischer Seite her handle es sich um einen medizinisch stabilen Zustand und die kreisärztliche Untersuchung könne als Abschlussuntersuchung angesehen werden. Von weiteren Behandlungen sei nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine namhafte Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes zu erwarten. Aktuell sei nur die Fortführung der Bedarfsanalgesie zu empfehlen. Andere therapeutischen Massnahmen im Sinne von Ergotherapie oder Physiotherapie seien nicht indiziert. Aus versicherungsmedizinischer Sicht sei aktuell und auch in Zukunft die zuletzt -6-