2.4. Mit Eingabe vom 17. Mai 2021 beantragte der Beschwerdeführer, es sei eine medizinische Expertise durchzuführen, um die Frage zu klären, ob die Arthrose auf den Unfall vom 21. November 2018 zurückzuführen sei und "zu welchem Zeitpunkt die Operation bereits zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes führte / geführt hätte". 2.5. Mit Eingabe vom 25. Januar 2022 reichte die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers eine Kostennote ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: