2. Unter o/e Kostenfolge 3. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege mit der Unterzeichneten als unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bewilligen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Mai 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Mai 2021 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Eva Schürmann, Advokatin, Basel, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt.