1067 als sinngemäss anwendbar erklärt. Diese sieht in ihrer seit dem 17. September 2020 gültigen Fassung vom 4. November 2020 vor, dass ein in weniger als einem Jahr erwirtschaftetes Einkommen für die Bemessung der Entschädigung entsprechend der Erwerbsdauer auf den Tag umzurechnen sei, wobei die Erwerbsdauer belegt werden müsse.