Die medaffairs-Gutachter haben mit dem Gutachten vom 30. April 2020 zusammen mit der ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2021 ausführlich, nachvollziehbar und in Übereinstimmung mit den Akten zur kognitiven Fatigue der Beschwerdeführerin Stellung genommen. Ferner haben sie sich eingehend mit den Berichten von Dr. med. C. vom 27. Juli 2020 (VB 179 S. 17 ff.) und vom 5. November 2020 (VB 210 S. 32 f.) auseinandergesetzt. Das geltend gemachte, im Verlauf des Tages bzw. der Woche abnehmende Leistungsvermögen der Beschwerdeführerin wurde gewürdigt und es kann nicht argumentiert werden, es sei – ohne die Fatigue zu berücksichtigen – direkt von der Diagnose auf die Einschränkung ge-