Es sei keineswegs so, dass die kognitive Fatigue unerkannt geblieben sei. Gerade wegen der Fatigue seien Ermüdungseffekte testpsychologisch untersucht worden ("fatigability"); es habe sich nur ein leicht auffälliger Befund ergeben. Der neuropsychologische Gutachter hielt an der 20%igen Einschränkung fest, gesamthaft sei eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit bestätigt worden, "eben weil die Leistungsfähigkeit der Versicherten im Tagesverlauf abnimmt". Zusammenfassend hielt er fest, die Einschätzung beruhe auf allen relevanten Datenquellen und einer umfassenden Untersuchung von 3.45 Stunden. Die Fatigue sei entsprechend den Möglichkeiten spezifisch untersucht worden.