In der ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2021 nahmen der neurologische (S. 3 ff.) und neuropsychologische (S. 5 ff.) medaffairs-Gut- achter ausführlich Stellung zu den Berichten des behandelnden Neurologen Dr. med. C. vom 27. Juli 2020 (VB 179 S. 17 ff.) und vom 5. November 2020 (VB 210 S. 32 f.). Der neurologische Gutachter verwies auf die unauffälligen Untersuchungsergebnisse und verglich die Situation mit Kopfschmerzpatienten. Es sei schwierig, die quantitativen Auswirkungen der Fatigue abzuschätzen; die postulierte 20%ige Arbeitsfähigkeit (recte: Arbeitsunfähigkeit) erscheine adäquat. Mit der normalen somatisch-neurolo- gischen Untersuchung sei die von Dr. med.