29. Juli 2021 und 7. Oktober 2021 erfolgten nicht interdisziplinär, weshalb das Versicherungsgericht jeweils intervenierte. Schliesslich ging dem Gericht das interdisziplinäre "Antwortschreiben zu ergänzenden Fragen anlässlich des Beschwerdeverfahrens" (ergänzende Stellungnahme) vom 10. November 2021 zu. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: