2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Dezember 2020 wurde die B., als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Innert Frist liess sie sich nicht vernehmen. 2.4. Mit Beschluss vom 11. Mai 2021 stellte das Versicherungsgericht den me- daffairs-Gutachtern Rückfragen. Die Stellungnahmen der medaffairs vom -3-