Am 11. April 2019 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Neuanmeldung ein. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen und veranlasste eine polydisziplinäre Begutachtung. Am 30. April 2020 erstattete die medaffairs AG, Basel (medaffairs), ein Gutachten. Mit Vorbescheid vom 15. Mai 2020 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin in Aussicht, das Rentenbegehren abzuweisen. Daran hielt sie nach der Durchführung des Vorbescheidverfahrens und nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst am 19. Oktober 2020 verfügungsweise fest.