1. Die 1988 geborene Beschwerdeführerin, gelernte Gastronomiefachangestellte, erkrankte im Jahr 2007 an einer schubförmigen Multiplen Sklerose (MS). Mit Unterstützung der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) erfolgte eine Umschulung zur Kauffrau (E-Profil). Nachdem sie am 4. Juli 2011 den eidgenössischen Fähigkeitsausweis erhalten hatte, schloss die Beschwerdegegnerin die beruflichen Massnahmen am 19. August 2011 ab. Die Neuanmeldung für berufliche Massnahmen vom 8. März 2017 wurde mit Verfügung vom 17. Januar 2018 abgewiesen.