1. Vorab ist auf Folgendes hinzuweisen: Der mit Beschwerde vom 16. November 2020 eingereichte Einspracheentscheid datiert vom 14. Oktober 2020 (Beschwerdebeilage 2), während der mit den Vernehmlassungsbeilagen eingereichte Einspracheentscheid vom 13. Oktober 2020 datiert (Vernehmlassungsbeilage [VB] 15). Abgesehen vom Datum sind die beiden Einspracheentscheide jedoch identisch, so dass sich diesbezügliche Weiterungen erübrigen.