Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend KVG (Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Er verfügt bei der C., T., Deutschland, über eine Krankenversicherung. Mit Gesuch vom 30. März 2020 beantragte er die Befreiung von der obligatorischen Versicherungspflicht nach KVG. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 14. August 2020 abgewiesen. Die dagegen erhobene Einsprache wies der Beschwerdegegner mit Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020 ab.