4.4.2. Der Beigeladene konnte gemäss den Ausführungen des Schulleiters der Kreisschule C. frei entscheiden, in welcher Reihenfolge und auf welcher Piste das technische Programm umgesetzt werde. Dennoch war der Beigeladene an ein Programm gebunden, welches es zu absolvieren galt. Ebenso war er in eine vorgegebene Tagesstruktur eingebunden (Start am Morgen, Ort und Zeit des Mittagessens, Besprechung unter den Lagerleitern am Abend), musste die Lagerregeln einhalten, diese gegenüber den Teilnehmern durchsetzen und war einem hauptverantwortlichen Lagerleiter unterstellt (VB 87 f.). Aufgrund dieser Umstände ist ein Subordinationsverhältnis zu bejahen.