weitere Entschädigungen gebe es nicht. Die am Lager teilnehmenden Lehrpersonen würden keine Entschädigung erhalten, die Personen aus dem J&S-Pool erhielten die von J&S ausbezahlte Entschädigung. Solche Veranstaltungen wie das Schneesportlager seien für eine Schule sodann nur mit der Hilfe von Freiwilligen durchführ- und vor allem finanzierbar. Kein Skilager in der Schweiz könne nur mit professionell bezahlten Personen durchgeführt werden (VB 87 f.).