sen treffe. Wie die einzelnen Leiter das technische Programm mit ihrer Gruppe jeweils in welcher Reihenfolge und auf welcher Piste umsetzten, bleibe diesen überlassen. Die Entschädigung von Fr. 300.00 sei seit 20 Jahren unverändert und werde nur an Personen aus dem Stamm der Freiwilligen ausgerichtet und werde vonseiten der Kreisschule "als «Dankeschön», als «Trinkgeld», als kleine Anerkennung" verstanden, dass diese Personen eine Woche ihrer Ferien opferten und die Schule sowie die Jugendlichen unterstützten. Zusätzlich seien Kost und Logis ein Bestandteil der Lagerteilnahme; weitere Entschädigungen gebe es nicht.