Im Falle einer Verhinderung des Beigeladenen für die Teilnahme am Lager wäre das Team um eine weitere Person aus dem Pool von Jugend & Sport (J&S) ergänzt worden, aus welchem sowieso immer Personen benötigt würden. Diese Personen seien den Hauptverantwortlichen des Lagers meist nicht bekannt und erhielten eine Entschädigung von Fr. 550.00 direkt von J&S. Hinsichtlich der Aufgaben des Beigeladenen und der Bindung an Vorgaben führte der Schulleiter weiter aus, es werde jeweils am Abend mit allen Leitern besprochen, welche Vorgaben des von J&S genehmigten technischen Programms für den Folgetag geplant seien, "ergo was schwergewichtig zu üben" sei, und wo man sich zum Mittages-