3.1. Der Schulleiter der Kreisschule C. beantwortete mit Schreiben vom 29. Juni 2020 die von der Beschwerdegegnerin am 24. Juni 2020 gestellten Fragen (VB 81 ff.). Darin führte dieser aus, der Beigeladene sei Leichtathletiktrainer und daher mehreren Lehrpersonen von dieser Tätigkeit her und auch privat bekannt, weshalb er als Skilehrer für das Schneesportlager angefragt worden sei. Für die Durchführung der Schneesportlager reichten die Lehrpersonen nicht aus, da parallel Projektwochen vor Ort stattfänden. Der Beigeladene gehöre dabei zu einem Stamm von Freiwilligen, die jedes Jahr -4-