1. Der Beigeladene ist seit dem 1. Januar 2015 als Verkäufer bei der B. AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdeführerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 12. März 2019 erlitt er anlässlich eines Schneesportlagers der Kreisschule C. auf einer Skipiste einen Unfall und verletzte sich dabei am linken Knie. Dieses Ereignis wurde sowohl der Beschwerdeführerin als auch der Beschwerdegegnerin als Unfallversicherung der Kreisschule C. gemeldet. Letztere verneinte gegenüber dem Beigeladenen mit Schreiben vom 14. Mai 2019 mangels Versicherungsdeckung eine Leistungspflicht für das fragliche Ereignis.