3.3. Die Beschwerdeführerin nahm bereits nach der Begutachtung mit Schreiben vom 27. Februar 2020 zum ABI-Gutachten Stellung und brachte vor, die otorhinolaryngologische Untersuchung sei im Gegensatz zur psychiatrischen angenehm gewesen. Die Beschwerdeführerin habe den psychiatrischen Gutachter wiederholt auf ihre Schwerhörigkeit hinweisen müssen. Sie habe den Eindruck gehabt, dieser hätte sich der Situation, sich mit einer Hörbehinderten zu unterhalten, nicht anpassen können. Beim Sprechen habe er sie nicht angeschaut, obwohl sie ihn wiederholt darum gebeten habe, um seine Fragen besser verstehen zu können. Sie habe ihn wiederholt darauf hinweisen und Rückfragen stellen müssen.