Das am 13. Januar 2020 erstellte Gutachten legte sie dem RAD sowie hernach der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme vor. Auf Empfehlung des RAD richtete die Beschwerdegegnerin Ergänzungsfragen an die Gutachter. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 7. Mai 2020 die Aufhebung der Invalidenrente in Aussicht. Die Beschwerdeführerin erhob Einwände und reichte eine Stellungnahme der behandelnden Psychiaterin zum psychiatrischen Teilgutachten ein, woraufhin die Beschwerdegegnerin wiederum Rücksprache mit dem RAD nahm.