2.2. Nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen und stellte der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 13. August 2019 die Aufhebung der Invalidenrente in Aussicht. Nach Einwand durch die Beschwerdeführerin und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin – auch aufgrund der seit 2016 aufgetretenen Gehörproblematik – bidisziplinär (Psychiatrie, Oto-Rhino-Laryngologie) bei der ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, begutachten. Das am 13. Januar 2020 erstellte Gutachten legte sie dem RAD sowie hernach der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme vor.