9.7.2. Für die Festsetzung des Invalideneinkommens ist der Medianlohn der LSE 2014, monatlicher Bruttolohn (Zentralwert) nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, TA1_tirage_skill_level, Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, in Höhe von Fr. 4'300.00 heranzuziehen. Nominallohnindexiert per 2015 (Frauen, Total) sowie angepasst an die betriebsübliche Arbeitszeit und unter Berücksichtigung der medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit von - 21 - 75 % ergibt sich damit ein Invalideneinkommen von Fr. 40'539.00 (= Fr. 4'300.00 x 12 / 103.6 x 104.1 / 40 x 41.7 x 0.75).