9.6. Von Januar bis Juli 2015 war die Beschwerdeführerin aufgrund der am 14. Januar 2015 erfolgten Operation (vgl. VB 212 S. 6 f.) wiederum auch in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsunfähig. Damit bestand unter Berücksichtigung von Art. 88a Abs. 2 IVV ab April 2015 erneut Anspruch auf eine ganze Rente.