9.4.3. 9.4.3.1. Für die Festsetzung des Invalideneinkommens ist der Medianlohn der LSE 2006, monatlicher Bruttolohn (Zentralwert) nach Wirtschaftszweigen, Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes und Geschlecht, TA1, Kompetenzniveau 4, Total, Frauen, in Höhe von Fr. 4'019.00 heranzuziehen. Nominallohnindexiert per 2007 sowie angepasst an die betriebsübliche Arbeitszeit ergibt sich damit für ein medizinisch-theoretisch zumutbares 50%-Pensum ein Invalideneinkommen von Fr. 25'517.80 (= Fr. 4'019.00 x 12 / 119.4 x 121.2 / 40 x 41.7 x 0.5).