Für die Festsetzung des Invalideneinkommens ist der Medianlohn der LSE 2002, monatlicher Bruttolohn (Zentralwert) nach Wirtschaftszweigen, Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes und Geschlecht, TA1, Kompetenzniveau 4, Total, Frauen, in Höhe von Fr. 3'820.00 heranzuziehen. Angepasst an die betriebsübliche Arbeitszeit resultiert ein Invalideneinkommen von Fr. 47'902.80 (= Fr. 3'820.00 x 12 / 40 x 41.8).