Es lägen jedoch weiterhin eine Minderbelastbarkeit der Extremität sowie eine Bewegungseinschränkung des Hüftgelenks vor (ABI-Gutachten, S. 91). Entsprechend könne gemäss Dr. med. E. für körperlich sehr leichte, überwiegend sitzende Tätigkeiten auf Ebene des Bewegungsapparates von einer praktisch uneingeschränkten Einsetzbarkeit ausgegangen werden (ABI-Gutachten, S. 99), womit eine Arbeitsfähigkeit von 90 % bei ganztägigem Pensum mit einer um 10 % reduzierten Leistung aufgrund eines vermehrten Pausenbedarfs resultiere (ABI-Gutachten, S. 100).