6.5.5. Die Beschwerdeführerin rügt des Weiteren die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von Dr. med. E. für die Zeit ab August 2015 (vgl. Stellungnahme, Ziff. 18; Ziff. 24). Der orthopädische Gutachter führte diesbezüglich aus, dass die in der Vergangenheit vorgelegenen Beschwerden aufgrund der im Rahmen des Gelenkersatzes erfolgten Beinverlängerung mit erheblichem Zug im Bereich des Tractus iliotibialis samt Schnappphänomen seit der Operation im Jahr 2015 nicht mehr bestünden. Es lägen jedoch weiterhin eine Minderbelastbarkeit der Extremität sowie eine Bewegungseinschränkung des Hüftgelenks vor (ABI-Gutachten, S. 91).