Durchaus nachvollziehbar sei aber eine vollständige Arbeitsunfähigkeit für überwiegend stehende und gehende Verrichtungen, wie sie die Explorandin im angestammten Beruf ausgeübt habe. Dr. med. E. führte weiter aus, aus den Schreiben der G. Klinik vom 3. und 4. Mai 2006 zeige sich gegenüber den Berichten des F. eine klar verminderte Hüftbeweglichkeit. Es sei somit nachvollziehbar, dass spätestens seit dem Bericht vom 3. Mai 2006 - 12 - eine vollständige Arbeitsunfähigkeit auch für angepasste Tätigkeiten gegeben gewesen sei (ABI-Gutachten, S. 102).