6.5.2. Gemäss den Akten wurde bei der Beschwerdeführerin im Jahr 2001 eine Femurkopfnekrose diagnostiziert (VB 6). Im Rahmen seiner retrospektiven Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nahm Dr. med. E. ausführlich Stellung zu den damals erstellten Berichten des Kantonsspitals F. vom 6. und 25. März 2002 (VB 22 S. 3 f.) und vom 13. Juli 2004 (VB 29 S. 2 ff.) sowie den Berichten der G. Klinik, Q., vom 3. und 4. Mai 2006 (VB 66 S. 19 ff.). Er führte aus, die drei Berichte des F. seien gut nachvollziehbar und würden bis zuletzt einen bezüglich des Bewegungsapparates nur leichtgradig ausgeprägten Leidensdruck erwähnen, so dass die Beschwerdeführerin sogar die Schmerzmitteleinnahme beendet habe.