Es könne festgestellt werden, dass sich die beklagten Beschwerden durch die klinischen und radiologischen Befunde keineswegs vollständig begründen liessen. Nachvollziehbar seien der in der Vergangenheit angegebene Leidensdruck angesichts massiver Veränderungen an der Hüfte ebenso wie die Beschwerden nach im Rahmen des Gelenkersatzes erfolgter Beinverlängerung mit erheblichem Zug im Bereich des Tractus iliotibilis samt Schnappphänomen, welches seit dem vor sieben Jahren durchgeführtem Eingriff aber nicht mehr bestehe. Es läge weiterhin eine Minderbelastbarkeit der Extremität sowie eine Bewegungseinschränkung des Hüftgelenks