6.4.2. Der orthopädische Gutachter, Dr. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hielt fest, auf orthopädischer Ebene seien folgende Befunde objektivierbar: Die Explorandin zeige ausserhalb des Instituts ein flüssiges und zügiges Treppaufgehen im Wechselschritt, in Gegenwart des Untersuchers aber ein konsequentes Voranstellen des rechten Fusses auf jeder Stufe. Ein beim ebenen Barfussgang anfänglich diskret präsentiertes Hinken sei schliesslich nicht mehr festzustellen. Während der Zehengang beidseits durchaus gelinge, werde der Fersengang als undurchführbar präsentiert.