Das Gutachten enthält des Weiteren auch Ausführungen zur Persönlichkeitsdiagnostik (ABI-Gutachten, S. 79, S. 82); so wies der Gutachter darauf hin, dass die geschilderten Ängste der Beschwerdeführerin aus einer ängstlichen Persönlichkeitsstruktur heraus zu werten und ohne Krankheitswert seien (ABI-Gutachten, S. 79), und dass die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung ausgeschlossen werden könne (ABI-Gutachten, S. 82). Weiter sind dem Gutachten Ausführungen zu den persönlichen Ressourcen, zum sozialen Kontext sowie zur Konsistenz (ABI-Gutachten, S. 76, S. 77, S. 80), inkl. Erhebungen zur Alltagsgestaltung (ABI-Gutachten, S. 75), zu entnehmen.