D. führte weiter aus, in der Untersuchung hätten sich keine Hinweise auf eine Aggravation oder Simulation von Beschwerden gezeigt, jedoch selbstlimitierende Tendenzen und eine teilweise nur vage Schilderung von Beschwerden (ABI-Gutachten, S. 77). Die benannten körperlichen Beschwerden wie auch die depressiven Symptome hätte sich in der Untersuchung nicht derart ausgeprägt gezeigt, als dass sie ein erheblich reduziertes Funktionsniveau im Alltag und im Beruflichen nach sich ziehen würden (ABI-Gutachten, S. 80). Dr. med.