hätten keine diese hinreichend erklärbaren pathoanatomischen Befunde erhoben werden können. Diagnostisch seien sie als eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung einzuordnen, jedoch ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (ABI-Gutachten, S. 79). Dr. med. D. führte weiter aus, in der Untersuchung hätten sich keine Hinweise auf eine Aggravation oder Simulation von Beschwerden gezeigt, jedoch selbstlimitierende Tendenzen und eine teilweise nur vage Schilderung von Beschwerden (ABI-Gutachten, S. 77).