6.3.2. Der psychiatrische Gutachter Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, stellte im Gutachten die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (ABI-Gutachten, S. 79). Er attestierte der Beschwerdeführerin aufgrund einer verminderten psychischen Belastbarkeit ab Dezember 2009 eine Arbeitsfähigkeit von 75 % (ABI-Gutachten, S. 80 f.; S. 83).