Es könne aktuell von einer (bei auch mangels Kooperation etwas eingeschränkter Untersuchbarkeit) guten Funktion des Hüftgelenks mit selbst Überwinden von Treppen ausgegangen werden. Aus orthopädischer Sicht seien überwiegend stehende und gehende Verrichtungen, wie dies im angestammten Beruf als Bäckerin und Konditorin anzunehmen wäre, bleibend ungeeignet. Möglich seien körperlich nur sehr leichte, überwiegend sitzende Verrichtungen unter Wechselbelastung, ohne wiederholtes Heben und Tragen von Lasten über 5 kg, ohne längeres Stehen und Gehen sowie ohne Einnahme kniender und kauernder Positionen. Ein derartiges Pensum könnte orthopädisch und neurologisch vollschichtig umgesetzt wer-