Aufgrund der festgestellten Widersprüche zwischen der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin im estimed-Gutachten vom 2. Dezember 2018, der ergänzenden Stellungnahme vom 17. Januar 2020 und der vom Versicherungsgericht eingeholten Stellungnahme vom 28. Mai 2021, holte dieses in der Folge mit – unangefochten gebliebenem – Beschluss vom 1. Februar 2022 ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten beim ABI ein (vgl. BGE 137 V 210 E. 4.4.1.4 S. 264 f.).