4.2. Mit Beschluss vom 1. Februar 2022 wurde die ABI mit der Begutachtung der Beschwerdeführerin in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Psychiatrie und Neuropsychologie beauftragt. 4.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. November 2022 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, zum ABI-Gutachten vom 14. September 2022 Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführerin äusserte sich am 31. Januar 2023 zum Gutachten und beantragte unter anderem die Zustellung des ABI-Gutachtens als pdf. Dieses wurde dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 23. Februar 2023 zugestellt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: