2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. Oktober 2020 wurde die C. aus dem Verfahren entlassen und die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Dezember 2020 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter wurde MLaw Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden, ernannt.