1.3. Im Auftrag der Beschwerdegegnerin verfasste die medaffairs AG, Basel, ein polydisziplinäres Gutachten vom 13. Februar 2017. Nach einer konsiliarischen Aktenbeurteilung durch einen orthopädischen und einen psychiatrischen Facharzt des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) entschied die Beschwerdegegnerin mit Zwischenverfügung vom 11. August 2017, das Gutachten der medaffairs AG vom 13. Februar 2017 weise erhebliche Mängel auf, weshalb die estimed AG, Zug, mit einer polydisziplinären Begutachtung der Beschwerdeführerin beauftragt werde. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2017.695 vom 6. April 2018 ab.